MP2 Konvertierungsoptionen - Schritt 6 von 13

Sie können MP2-Standorte konvertieren.

MP2-Standorte sind Kombinationen aus vier eindeutigen Feldern.

MP2-Beispiele

MP2-Standort=WEST CAMPUS

MP2-Sub-Standort 1=BLDG1

MP2-Sub-Standort 2=FLOOR3

MP2-Sub-Standort 3=ROOM306

UND

MP2-Standort=WEST CAMPUS

MP2-Sub-Standort 1=BLDG1

MP2-Sub-Standort 2=FLOOR2

MP2-Sub-Standort 3=ROOM205

Der MP2-Standort und der MP2-Sub-Standort 1 sind bei jedem dieser Beispiel exakt gleich. Wenn Sie jedoch die gesamte Kombination der vier Felder betrachten, sehen Sie, dass sie völlig unterschiedlich sind. Bei einem Zimmer handelt es sich um Zimmer 306 im dritten Stockwerk und beim anderen um Zimmer 205 im zweiten Stockwerk.

In Infor EAM wird möglicherweise nur ein Feld zur selben Zeit angezeigt, während in MP2-Bildschirmen alle vier Felder angezeigt werden, z. B. WEST CAMPUS und BLDG1 würden auf Infor EAM-Bildschirmen separat angezeigt. Das reicht aus, wenn Sie Ihre Infor EAM-Hierarchie von Grund auf anlegen; MP2-Felder müssen jedoch bei der Konvertierung eindeutig sein. Hier ein Beispiel dafür, wie man das 30-Zeichen-Feld eindeutig macht:

Infor EAM-Beispiel

WEST CAMPUS-BLDG1-ROOM306

WEST CAMPUS-BLDG1-ROOM205

In diesem Beispiel kommen 25 Zeichen vor. Die Zeichenfolge liegt unterhalb der 30-stelligen Höchstlänge von Infor EAM. MP2-Sub-Standort 2 wurde herausgenommen, Benutzer können jedoch noch immer den richtigen Standort finden.

Wenn Sie diese Einrichtung auswählen, sieht Ihr Raster folgendermaßen aus:

VorsilbeFeldStartpositionLängeSuffix
<blank>Standort111-
<blank>MP2-Sub-Standort 115-
<blank>MP2-Sub-Standort 317

Das würde garantieren, dass die Feldlänge, zumindest an großen Standorten, abgedeckt ist, und dennoch weniger als 30 Zeichen lang ist. Das System schneidet alle Daten an der festgelegten Höchstlänge ab.

Sie können außerdem die Präfixoption verwenden, um MP2-Sub-Standorte 1 zu konvertieren. Hier ein Beispiel:

VorsilbeFeldStartpositionLängeSuffix
GVILLE-
<blank>MP2-Sub-Standort 115

Das wäre das Endergebnis

GVILLE-BLDG1

GVILLE-BLDG2