Inspektionsbedingungen für Objekte definieren

Geben Sie Bedingungen an, die vor der Inspektion eines Objekts erfüllt werden müssen. Blockieren aller Einlass- und Auslassventile, Ausschalten der Flammen auf den Brennern ca. 8 Stunden vor der Inspektion und Kühlen des Boilerinnenraums 24 Stunden lang.

So definieren Sie Objektinspektionsbedingungen:

  1. Wählen Sie Arbeit > Inspektionen > Überwachte Daten aus.
  2. Wählen Sie das Objekt, das Profil oder die Objektkategorie aus, für die Inspektionspunkte für Objekte definiert werden sollen, und klicken Sie dann auf die Registerkarte Punktbedingungen.
  3. Klicken Sie auf Punktbedingung hinzufügen. Das Feld Ursprung wird automatisch eingetragen.
  4. Geben Sie die folgenden Informationen an:
    Punkt
    Geben Sie den Punkt an, mit dem die Inspektionsbedingung und der Punkttyp verknüpft werden sollen.
    Zustand
    Geben Sie die Inspektionsbedingung an.
    Aspekt
    Geben Sie den Aspekt an, mit dem die Inspektionsbedingung ggf. verknüpft werden soll.
    Hinweis

    Geben Sie keinen Aspekt ein, wenn sich die Bedingung auf den Punkt bezieht, unabhängig davon, welcher Aspekt gemessen wird.

  5. Klicken Sie auf Einreichen.
    Hinweis

    Punktbedingungsdatensätze, die indirekt mit dem überwachten Datenobjekt verknüpft sind, können nicht entfernt werden.

    Sie können keine neue Punktbedingung mit der gleichen Kombination aus Punkt, Punkttyp und Aspekt wie eine vorhandene Punktbedingung erstellen.